Gesetz über die Abschaffung der sogenannten Sommerzeit MESZ:
§ 1
Die Umstellung der Uhrzeit führt nicht zu den erhofften Effekten, sondern ist sogar für einen negativen gesundheitlichen Effekt, für höhere Unfallzahlen u. v. m. ursächlich. Daher wird
1) ab 2025 keine Verschiebung in die OstEuropäische Zeitzone mehr erfolgen, nicht mehr auf MESZ umgestellt.
2) allen Institutionen, Untenehmen, Organisationen, Behörden, Ämtern, Anstalten usw. usf. die Verschiebung der bei ihnen üblichen Arbeits-, Öffnungs- und ähnlichen Zeiten freigestellt.
§ 2
Grenzüberschreitende Zeitvereinbarungen und -abgleiche, Termine usw. usf. werden ab 2025 ausschließlich in UTC getroffen. Die Verwaltung, die Justiz, die Polizei des Bundes und der Länder, Betreiber und Ersteller von Systemen der Informationstechnik, der Kommunikationstechnik, des Verkehrswesens usw. haben ihre Technik dahingehend anzupassen bis zum 01.03.2025.
§ 3
Dieses Gesetz wurde beschlossen und verkündet am 31.10.2024 und tritt am 01.02.2025 im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.