[Anklage gegen die sozialistische Arbeiterpartei] – o. V.

In der Vorrede eines kleinen, aus mehreren Lieferungen bestehenden Werkes von Johannes Krieg, betitelt „Kampf und Harmonie“, und herausgegeben zu Communia, Iowa, im Jahr 1880, finde ich das soziale Problem wie die Lösung desselben, richtig formuliert wie folgt: „Die produzierende Menschheit hat keinen andern Feind, als das Vorrecht und zinstragende Kapital, hat noch keinen andern gehabt und wird nie einen andern haben, und alle Reformmassregeln, welche nicht die Beseitigung dieser Grundursache aller gesellschaftlichen Übel zum Zweck haben, sind eitel Spielwerk.“ Herr Krieg beklagt es ferner, dass es selbst hierzulande noch keine einzige Partei gebe, welche sich über die durch Gewohnheit geheiligte, aber für unsere Gesellschaftsverhältnisse von Grund aus überlebte und verkehrte repräsentative und administrative Regierungsform erheben könne; „denn anstatt die Vorrechte radikal zu beseitigen, suchen sie denselben für Regierungszwecke bloss andre Namen zu geben und sie auf andre Personen zu übertragen, selbst die in mancher Hinsicht bedeutsame sozialistische Arbeiterpartei nicht ausgenommen, deren Prinzipienwiderstreit unbegreiflich ist, da diese Partei beide extreme Gegensätze, das Vorrecht und zugleich die freie Konkurrenz, als gesellschaftliche Übel bekämpft, ihre Kraft für verschiedene Nebendinge zwecklos vergeudet und dadurch für den Hauptzweck, die Produzenten von dem Druck des Vorrechts und des zinstragenden Kapitals zu befreien, schwächt.“ Diese Anklage gegen die sozialistische Arbeiterpartei, welche vor acht Jahren gegen sie erhoben wurde, gilt auch noch heute.

(Libertas 5, Samstag, 19. Mai 1888, S. 8.)

Anmerkungen